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FAQ – HĂ„UFIG GESTELLTE FRAGEN:

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Oldtimer mieten!

Berechtigung zur FahrzeugfĂĽhrung: Was berechtigt mich zur FĂĽhrung eines Oldtimer?
• Die Fahrer*innen ist mindestens 21 Jahre alt.
• Die Fahrer*innen ist im Besitz eines gültigen Führerscheins.
• Die Fahrer*innen besitzt eine durchgängige Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren.

Dokumente der Mieter*innen: Welche Dokumente muss ich bei der Abholung meines reservierten Oldtimers vorzeigen?
• Vor der Fahrzeugübergabe ist die Vorlage eines Führerscheins und eines Personalausweises oder eines Reisepasses der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen erforderlich.

Mitnahme von Kindern im Oldtimer: Was habe ich zu beachten?
• Kinder ab drei Jahre (unter 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab drei Jahre (ab 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Vorder- und Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab 12 Jahren (ab 150 cm Körpergröße) werden nach dem StVO Erwachsenen gleichgestellt und bedürfen keiner besonderen Sicherungspflicht.

Sicherheitsgurte und KopfstĂĽtze: Sind im Oldtimer Sicherheitsgurte und KopfstĂĽtze vorhanden?
• In dem Oldtimer Automobil gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht(ab 12 Jahre und einer Körpergröße von 150cm).
• In dem Oldtimer Automobil sind keine Sicherheitsgurte und Kopfstützen.

Darf ich mit dem Oldtimer im Ausland und auf Rennstrecken fahren?
• Die Benutzung des Automobils beschränkt sich ausschließlich auf den öffentlichen Straßenverkehr der Deutschen Bundesrepublik.
• Das Verlassen der Deutschen Bundesrepublik ist untersagt.
• Das Befahren von Rennstrecken ist untersagt.

Umweltzone: Darf ich mit dem Oldtimer städtische Umweltzonen befahren?
• Das Automobil ist von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes befreit, auch wenn es nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet ist.

StraĂźenverkehrsordnung: Was passiert wenn ich gegen die StraĂźenverkehrsordnung verstoĂźe?
• Bei Verstößen gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weiteren gesetzlichen Bestimmungen haftet der Mieter*innen und/oder der Fahrer*innen ausnahmslos.
• Der Mieter*innen verpflichtet sich sämtliche anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten zu übernehmen. Die Bearbeitungsgebühr bei Ordnungswidrigkeiten beträgt 25,00€.

Streckenzähler (US Cars): Was habe ich beim Streckenzähler zu beachten?
• Der Tachometer zählt in Meilen. Eine Meile ergeben 1,6km.

Parken ĂĽber Nacht: Was muss ich beim Parken des Oldtimer ĂĽber Nacht beachten?
• Nächtliches Parken von 22:00 bis 06:00 Uhr an öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt.

Autounfall: Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall?
• Kommt es zu einem Unfall und/oder Beschädigung des Automobils während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, den Unfallort gem. der StVO abzusichern, die Polizei einzuschalten und Oldtimer mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.

Fahrzeugausfall: Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugpanne?
• Kommt es zu einer technischen Störung oder einem Defekt des Automobils während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, Oldtimer mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.
• Bei einem Ausfall des Automobils ist Oldtimer mieten nicht verpflichtet dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Entschädigungen und Rabatte sind ausgeschlossen.
• Bei einem Ausfall des Automobils während der Mietzeit, der nicht vom Mieter*innen verschuldet ist, erstattet Oldtimer mieten den verbleibenden Mietzeitraum ab der Meldung des Ausfalls bis zur vereinbarten Rückgabe des Automobils.
• Oldtimer mieten übernimmt keine Kosten, die durch einen Fahrzeugausfall (Panne & Unfälle) entstehen. Dazu zählen das Bergen und Abschleppen des Automobils (Transport zur Werkstatt, Rückführung), Übernachtung (Hotel), Mietwagen oder Taxi, Krankenrücktransport, Weitertransport (für die Weiterreise per Bahn, Flugzeug). Dies gilt auch für alle weiteren anfallenden Unkosten.
• Haftung auf Schadensersatzansprüche (Entschädigungen und Rabatte) an Oldtimer mieten sind ausgeschlossen.

Schäden: Was passiert wenn Schäden am Oldtimer entstanden sind?
• Bei Schäden am Automobils durch ein nicht sachgemäß geschlossenes Verdeck, Klebestreifen, Schleifen, Blumenschmuck, Tierhaaren oder -Kratzern, können Mehrkosten durch eine spezielle Reinigung und/oder Reparatur entstehen.

Selbstbeteiligung: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
• Die Selbstbeteiligung bei einem vom Mieter*innen verursachten Unfall oder Schaden am Fahrzeug beträgt 2500,00€. Alle entstandenen Schäden am Fahrzeug unter 2500,00€ werden vom Mieter*innen persönlich getragen und über die Werkstatt von Mustang mieten wieder instand gesetzt.
• Die Höhe der Selbstbeteiligung von 2500,00€ kann gegen einen Aufpreis von 35,00€ auf 1000,00€ reduziert werden.
• Welchen Zweck hat die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie dient dazu, den Mieter*innen anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem versicherten Fahrzeug umzugehen und sich verantwortungsvoll zu verhalten (z. B. keinen Alkohol -oder Drogenkonsum am Steuer, keine gefährlichen Fahrmanöver oder illegale Autorennen). Wer weiß, dass er im Schadensfall auch selbst unmittelbar finanziell zur Verantwortung gezogen wird, handelt vorsichtiger und umsichtiger.

Kaution: Wie hoch ist die Kaution und was habe ich zu beachten?
• Die Kaution beträgt 500,00€.
• Die Zahlung der Kaution entrichten Sie bitte bei der Fahrzeugübergabe vor Ort in bar.
• Die Kaution erhalten Sie zurück, wenn das Automobil im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird und keine weiteren Kosten entstanden sind.

Kontroll -und Warnleuchten: Wie verhalte ich mich bei aufblinkenden Kontroll -und Warnleuchten?
• Der Mieter*innen ist dazu verpflichtet, Oldtimer mieten über aufblinkende Warnleuchten im Fahrzeug in Kenntnis zu setzen.

Höchstgeschwindigkeit: Gibt es für das Oldtimer eine Regelung für die Höchstgeschwindigkeit?
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Automobil beträgt 100 km/h. Schnelles anfahren und sportliche Fahrweisen sind nicht erwünscht und werden Oldtimer mieten mit einen GPS-Tracker übermittelt. Aufgrund des erhöhten Verschleißes durch diese Fahrweise wird dies mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,-€ geahndet.

Bremsen: Was habe ich bei den Bremsen des Oldtimer zu beachten?
• Die Bremswege sind länger und bedürfen eines deutlich größeren Kraftaufwandes als bei Neufahrzeugen. Der Mieter*innen hat dies bei seiner Fahrweise strengstens zu beachten, vor allem für seine eigne Sicherheit.

Rauchen: Darf ich im Oldtimer rauchen?
• Alle Automobile sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

Autowäsche: Darf ich mit dem Oldtimer in die Waschanlage fahren?
• Das Automobil darf ausschließlich per Hand gewaschen werden. Die Benutzung von Waschanlagen ist untersagt.

Verschmutzung: Was passiert wenn ich den Oldtimer übermäßig verschmutze?
• Bei übermäßiger Verschmutzung des Automobils behält sich Oldtimer mieten vor, eine Sonderreinigungspauschale bis 100,00€ zu berechnen.

Abhol- oder Rückgabezeit: Welche Konsequenzen kann eine verspätete Abhol- oder Rückgabezeit des Oldtimers haben?
• Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Abhol- oder Rückgabezeit um mehr als 15 Minuten können Mehrkosten von 35,00€ pro angefangene Std. anfallen.
• Überzieht der Mieter*innen die Rückgabe über 30 Minuten, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zum nächsten Morgen zum Preis von 75,00€.

Treibstoff: Was habe ich beim betanken des Oldtimers zu beachten?
• Das Automobil darf ausschließlich mit Super (Benzin) betankt werden.
• Als Nachweis der korrekten Betankung ist der Mieter*innen verpflichtet Oldtimer mieten alle Tankbelege bei der Automobil-Rückgabe vorzulegen.
• Wenn der Mieter*innen einzelne Belege nicht vorlegen kann oder die Belege zeitlich, örtlich und nicht mit den gefahrenen Kilometern übereinstimmen, muss das Kraftstoffsystem geleert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 500,00€.

Falschbetankung: Ich habe aus Versehen nicht den richtigen Sprit getankt. Was tun?
• Sollte der Mieter*innen das Automobil falsch betankt haben, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden!
• Bei Falschbetankung belaufen sich die Kosten auf 500,00€ bis 10.000,00€.

Wiederbetankungskosten: Ich habe vergessen den Oldtimer Vollgetankt zurĂĽckgegeben. Wie hoch sind die Kosten?
• Wenn der Mieter das Automobil nicht vollgetankt zurück übergibt, wird eine Wiederbetankungsgebühr in Höhe von 25,00€ plus tagesaktuellem Preis je Liter Kraftstoff berechnet.

GPS-Tracker: Welche Daten ĂĽbermittelt Ihnen der GPS-Tracker des Oldtimers?
• Das Automobil ist ggf. mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der Oldtimer mieten permanent den Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermitteltet. Mit der Anmietung des Automobils akzeptiert der Mieter die Benutzung des GPS-Trackers.

Haftung der Mieter*innen: Für was hafte ich? 
• Der Mieter*innen haftet für alle entstandenen Schäden (z.B.: Falschbetankung, Vandalismus) am Automobil in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Höhe der Reparaturkosten bis maximal 1500,00€ Selbstbeteiligung.

Fahrlässigkeit/Vorsatz der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen: Für was hafte ich? 
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden am Automobil in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten bis maximal in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden an Dritten.

Höhere Gewalt: Darf ich den Oldtimer Schnee oder Sturm fahren?  
• Das Automobil wird bei Schnee, Schneefall oder Sturm nicht für ihre Buchung freigegeben.

Zahlungsbedingungen: Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei Oldtimer mieten?
• Die Zahlung der Fahrzeugmiete und die Kaution sind per Vorabüberweisung oder bei der Fahrzeugübergabe vor Ort in bar zu entrichten.

KĂĽndigung der Mieter*innen: Was habe ich bei einer Stornierung zu beachten?
• Bei einer fristgerechten Kündigung des Vertragspartners bis 31 Tage vor Fahrtantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00€ erhoben.
• Tritt der Mieter*innen 30 Tage vor Veranstaltungstermin zurück, ist Oldtimer mieten berechtigt, 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen werden 50% der vereinbarten Vergütung und bei jedem späteren Rücktritt 90% fällig.

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