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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Mietbedingungen :

www.oldtimer-mieten.com
Stand 18. Februar 2013

Hier klicken, um die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen von Oldtimer mieten als PDF-Datei herunterzuladen.

Einleitung:
Das eingesetzte Automobil ist nach der aktuellen Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen und Vollkaskoversichert. Oldtimer mieten weist darauf hin, dass der Sicherheitsstandard nicht dem eines Neufahrzeuges entspricht. Das Automobil wird regelmäßig gewartet und entspricht dem technischen Stand und den Sicherheitsstandards aus dem Baujahr. Der Mieter*innen erkennt, mit der Inanspruchnahme der Leistung, die Besonderheiten für die Nutzung eines historischen Automobils an. Der Mieter*innen ist verpflichtet, alle Fahrgäste über diesen Umstand zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen seine komplette Fahrweise dem Automobil, dessen technischen Jahrganges und Alter anpasst. Dem Mieter*innen ist bewusst, dass das Automobil ausschließlich zum gemütlichen Herumfahren geeignet ist. Schnelles Anfahren und sportliche Fahrweisen führen zu hohem Verschleiß und Schäden. Oldtimer mieten bittet den Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen daher um entsprechende Rücksichtnahme bei der Fahrweise.

Höhere Gewalt: Oldtimer mieten weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zuverlässigkeit eines Historischen Automobils nicht gewährleistet ist. Bei technischen Problemen oder Schnee kann das Automobil nicht eingesetzt werden. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Oldtimer mieten liegen. Haftungsansprüche, Entschädigungen und Rabatte sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dem Mieter*innen ist bei einer Buchung das Risiko eines Fahrzeugausfalls bewusst und erklärt sich mit den besonderen Umständen einverstanden.

Mit der Inanspruchnahme der Leistung von Oldtimer mieten akzeptiert der Mieter*innen die Geschäftsbedingungen. Dienstleistungsverträge unterliegen keinen Formerfordernissen und sind somit gesetzlich ohne Unterschrift gültig.

Berechtigung zur Führung es Automobils
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen ist mindestens 21 Jahre alt.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen ist im Besitz eines gültigen Führerscheins.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen besitzt eine durchgängige Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren.

Dokumente der Mieter*innen
• Vor der Fahrzeugübergabe ist die Vorlage eines Führerscheins und eines Personalausweises oder eines Reisepasses des Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen erforderlich.

Automobil Einweisung
• Sollte bei der Einweisung die erforderliche Eignung der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen nicht festgestellt werden, ist Oldtimer mieten berechtig, mit sofortiger Wirkung von allen vertraglichen Vereinbarungen zurückzutreten.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen ist bei einer Fahruntauglichkeit verpflichtet, den festgelegten Mietpreis zu leisten.

Sicherheitsgurte und Kopfstütze
• In dem Automobil gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht.
• In dem Fahrzeug sind ggf. keine Sicherheitsgurte und Kopfstützen.

Mitnahme von Kindern
• Kinder ab drei Jahre (unter 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab drei Jahre (ab 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Vorder- und Rücksitz Platz nehmen.
• Kinder ab 12 Jahren (ab 150 cm Körpergröße) werden nach dem StVO Erwachsenen gleichgestellt und bedürfen keiner besonderen Sicherungspflicht.

Fahrweg und Auslandsfahrten
• Die Benutzung des Automobils beschränkt sich ausschließlich auf den öffentlichen Straßenverkehr der Deutschen Bundesrepublik.
• Das Verlassen der Deutschen Bundesrepublik ist untersagt.
• Das Befahren von Rennstrecken ist untersagt.

Umweltzone
• Das Automobil ist von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes befreit, auch wenn es nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet ist.

Straßenverkehrsordnung
• Bei Verstößen gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weiteren gesetzlichen Bestimmungen haftet der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen ausnahmslos.
• Der Mieter*innen verpflichtet sich sämtliche anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten zu übernehmen. Die Bearbeitungsgebühr bei Ordnungswidrigkeiten beträgt 20,00€.

Streckenzähler (US Cars)
• Der Tachometer zählt in Meilen. Eine Meile ergeben 1,6km.

Parken über Nacht
• Nächtliches Parken von 22:00 bis 06:00 Uhr an öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt.

Autounfall
• Kommt es zu einem Unfall und/oder Beschädigung des Automobils während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, den Unfallort gem. der StVO abzusichern, die Polizei einzuschalten und Oldtimer mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.

Fahrzeugausfall
• Kommt es zu einer technischen Störung oder einem Defekt des Automobils während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter*innen, Oldtimer mieten sofort über die Ereignisse zu informieren.
• Bei einem Ausfall des Automobils ist Oldtimer mieten nicht verpflichtet dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Entschädigungen und Rabatte sind ausgeschlossen.
• Bei einem Ausfall des Automobils während der Mietzeit, der nicht vom Mieter*innen verschuldet ist, erstattet Oldtimer mieten den verbleibenden Mietzeitraum ab der Meldung des Ausfalls bis zur vereinbarten Rückgabe des Automobils.
Oldtimer mieten übernimmt keine Kosten, die durch einen Fahrzeugausfall (Panne & Unfälle) entstehen. Dazu zählen das Bergen und Abschleppen des Automobils (Transport zur Werkstatt, Rückführung), Übernachtung (Hotel), Mietwagen oder Taxi, Krankenrücktransport, Weitertransport (für die Weiterreise per Bahn, Flugzeug). Dies gilt auch für alle weiteren anfallenden Unkosten.
• Haftung auf Schadensersatzansprüche (Entschädigungen und Rabatte) an Oldtimer mieten sind ausgeschlossen.

Schäden
• Bei Schäden am Automobils durch ein nicht sachgemäß geschlossenes Verdeck, Klebestreifen, Schleifen, Blumenschmuck, Tierhaaren oder -Kratzern, können Mehrkosten durch eine spezielle Reinigung und/oder Reparatur entstehen.

Selbstbeteiligung
• Die Selbstbeteiligung bei einem vom Mieter*innen verursachten Unfall oder Schaden am Fahrzeug beträgt 2500,00€. Alle entstandenen Schäden am Fahrzeug unter 2500,00€ werden vom Mieter*innen persönlich getragen und über die Werkstatt von Mustang mieten wieder instand gesetzt.
• Die Höhe der Selbstbeteiligung von 2500,00€ kann gegen einen Aufpreis von 35,00€ auf 1000,00€ reduziert werden.
• Welchen Zweck hat die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie dient dazu, den Mieter*innen anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem versicherten Fahrzeug umzugehen und sich verantwortungsvoll zu verhalten (z. B. keinen Alkohol -oder Drogenkonsum am Steuer, keine gefährlichen Fahrmanöver oder illegale Autorennen). Wer weiß, dass er im Schadensfall auch selbst unmittelbar finanziell zur Verantwortung gezogen wird, handelt vorsichtiger und umsichtiger.

Kontroll -und Warnleuchten im Automobil
• Der Mieter*innen ist dazu verpflichtet, Oldtimer mieten über aufblinkende Warnleuchten im Fahrzeug in Kenntnis zu setzen.

Höchstgeschwindigkeit
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Automobil beträgt 100 km/h. Schnelles anfahren und sportliche Fahrweisen sind nicht erwünscht und werden Oldtimer mieten mit einen GPS-Tracker übermittelt. Aufgrund des erhöhten Verschleißes durch diese Fahrweise wird dies mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,-€ geahndet.

Bremsen
• Die Bremswege sind länger und bedürfen eines deutlich größeren Kraftaufwandes als bei Neufahrzeugen. Der Mieter*innen hat dies bei seiner Fahrweise strengstens zu beachten, vor allem für seine eigne Sicherheit.

Rauchen im Automobil
• Alle Automobile sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

Autowäsche
• Das Automobil darf ausschließlich per Hand gewaschen werden. Die Benutzung von Waschanlagen ist untersagt.

Verschmutzung
• Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeuges behält sich Oldtimer mieten vor, eine Sonderreinigungspauschale bis 100,00€ zu berechnen.

Abhol- oder Rückgabezeit
• Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Abhol- oder Rückgabezeit um mehr als 15 Minuten können Mehrkosten von 35,00€ pro angefangene Std. anfallen.
• Überzieht der Mieter die Rückgabe über 30 Minuten, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zum nächsten Morgen zum Preis von 75,00€.

Treibstoff
• Das Automobil darf ausschließlich mit Super (Benzin) betankt werden.
• Als Nachweis der korrekten Betankung ist der Mieter*innen verpflichtet Oldtimer mieten alle Tankbelege bei der Automobil-Rückgabe vorzulegen.
• Wenn der Mieter*innen einzelne Belege nicht vorlegen kann oder die Belege zeitlich, örtlich und nicht mit den gefahrenen Kilometern übereinstimmen, muss das Kraftstoffsystem geleert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 500,00€.

Tankregelung
• Oldtimer mieten übergibt das Automobil an den Mieter*innen mit einem vollen Tank und erwartet das Automobil mit einem vollen Tank zurück.

• Die letzte Betankung vor der Rückgabe des Fahrzeuges ist an der „Aral Tankstelle, Kölnstraße 1, 50999 Köln.“
• Als Nachweis der korrekten Betankung ist der Mieter*innen verpflichtet Mustang mieten alle Tankbelege bei der Fahrzeug-Rückgabe vorzulegen.
• Wenn der Mieter*innen diesen Tankbeleg nicht vorzeigen können, wird eine pauschale Wiederbetankungsgebühr in Höhe von 59,50€ berechnet und direkt von der Kaution abgezogen.

Falschbetankung
• Sollte der Mieter*innen das Automobil falsch betankt haben, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden!
• Bei Falschbetankung belaufen sich die Kosten auf 500,00€ bis 10.000,00€.

Wiederbetankungskosten
• Wenn der Mieter*innen das Automobil nicht vollgetankt zurück übergibt, wird eine Wiederbetankungsgebühr in Höhe von 25,00€ plus tagesaktuellem Preis je Liter Kraftstoff berechnet.

GPS-Tracker
• Das Automobil ist ggf. mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der Oldtimer mieten permanent den Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermitteltet. Mit der Anmietung des Automobils akzeptiert der Mieter*innen die Benutzung des GPS-Trackers.

Haftungsausschluss
• Schadensersatzansprüche des Mieter*innen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Oldtimer mieten übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Personen- und Sachschäden.
Oldtimer mieten übernimmt keine Haftung für die korrekte Anzeige der Stundenkilometer (km/h)/Meilen pro Stunde (m/s) und den damit verbundenen Strafzetteln.
• Für Gegenstände und Gepäck, die im Automobil zurückgelassen oder während der Fahrzeugmiete beschädigt werden, übernimmt Oldtimer mieten keine Haftung.
• Für Schäden die an Elektrogeräten durch die Benutzung des Zigarettenanzünders oder USB-Anschlüsse entstehen, übernimmt Oldtimer mieten keine Haftung.

Haftung des Mieter*innen
• Der Mieter*innen haftet für alle entstandenen Schäden (z.B.: Falschbetankung, Vandalismus) am Automobil in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Höhe der Reparaturkosten bis maximal 1500,00€ Selbstbeteiligung.

Fahrlässigkeit/Vorsatz der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden am Automobil in der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten bis maximal in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
• Der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen haftet unbeschränkt für alle Schäden an Dritten.

Höhere Gewalt
• Das Automobil wird bei Schnee oder Schneefall nicht für ihre Buchung freigegeben.

Zahlungsbedingungen
• Die Zahlung der Fahrzeugmiete und die Kaution sind per Vorabüberweisung oder bei der Fahrzeugübergabe vor Ort in bar zu entrichten.

Kündigung der Mieter*innen
• Bei einer fristgerechten Kündigung des Vertragspartners bis 31 Tage vor Fahrtantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00€ erhoben.
• Tritt der Mieter 30 Tage vor Veranstaltungstermin zurück, ist Oldtimer mieten berechtigt, 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen werden 50% der vereinbarten Vergütung und bei jedem späteren Rücktritt 90% fällig.

Gutscheine
• Ein Gutschein ist ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.
• Ein Gutschein ist frei übertragbar.
• Ein Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.

Gerichtsstand, Schriftform
• Gerichtsstand ist Köln
• Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

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